Schiedsstelle

Schiedsstelle

Die Kfz-Innung Oberpfalz hat eine Schiedsstelle als außergerichtliche Schlichtungsstelle eingerichtet.

Die Schiedsstelle wird tätig, soweit ein Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist. Die Mitgliedschaft bei der Innung ist freiwillig und sollte nicht mit der Eintragung in die Handwerksrolle verwechselt werden. Die Schiedsstelle überprüft nach dem Eingang Ihrer Beschwerde zunächst, ob der Betrieb Innungsmitglied ist.

Wenn der Betrieb Innungsmitglied ist, können Sie unter den Voraussetzungen unserer Geschäfts- und Verfahrensordnung bei der Schiedsstelle einen Antrag zur Einleitung eines Schiedsverfahrens einreichen.

Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:

Kfz-Innung Oberpfalz
Frau Jordan/Schiedsstelle

Ditthornstr. 21 
93055 Regensburg

jordan@kfz-opf.de

Lesen Sie sich unsere Geschäfts- und Verfahrensordnung sorgfältig durch.

Die Schiedsstelle befasst sich lediglich mit Gebrauchtwagenbeschwerden und Reparaturbeschwerden. Die Anträge können Sie hier herunterladen. Bitte drucken Sie den Antrag aus, füllen Sie geforderte Felder aus und unterschreiben Sie das Formular.

Fügen Sie außer dem Antrag bitte alle erforderlichen Unterlagen selbst bei. Die Erfolgschancen Ihres Antrags hängen maßgeblich davon ab, ob die von Ihnen erhobenen Vorwürfe nachweisbar sind, oder nicht. Die Schiedsstelle ist nicht in der Lage, wie etwa ein Gericht Beweise zu erheben, oder eigene Ermittlungen durchzuführen. Rechnungen, schriftliche Aufträge, Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantieverträge etc. sind von Ihnen selbst in Kopie beizufügen. Insbesondere kann die Schiedsstelle keine Begutachtungen von Fahrzeugen oder Kfz-Teilen selbst vornehmen. Sollte ein Gutachten notwendig sein, ist es von Ihnen selbst in Auftrag zu geben und auch zu bezahlen.

Nach dem Eingang Ihres Antrags, der erforderlichen Unterlagen und einer Kopie Ihres Fahrzeugscheins überprüft die Schiedsstelle, ob der Antrag vollständig ist, und die Voraussetzungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung erfüllt sind.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie bekommen schriftlich Bescheid.

Wird Ihr Antrag angenommen, holt die Schiedsstelle eine Stellungnahme des Autohauses / oder der Werkstatt ein. Liegt die Stellungnahme des Betriebs bei der Schiedsstelle vor, und sind keine weiteren Unterlagen nötig oder Nachforschungen möglich, wird der Fall bei der nächsten Vorkommissionssitzung von den Kommissionsmitgliedern beraten. Über das Ergebnis der Vorkommission werden sowohl der Betrieb, wie auch der Verbraucher schriftlich informiert.

Danach haben die Parteien die Möglichkeit des schriftlichen Einspruchs. Der Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen, oder bis zum von der Schiedsstelle vorgegeben Zeitpunkt bei der Kfz-Innung einzureichen.

Wir überprüfen danach, ob der Einspruch neue Argumente, Tatsachen oder Fakten beinhaltet und behalten uns vor, ob wir -gegebenfalls nach erneutem Einholen von Stellungnahmen-  die Streitigkeit nochmals in einer Vorkommission beraten, oder eine mündliche Verhandlung (Schiedskommission) vorschlagen.

Während der Dauer des Schiedsverfahrens werden mögliche Ansprüche von Ihnen gehemmt. Für den Verbraucher fallen für das Schiedsverfahren von der Kfz-Innung Oberpfalz keinerlei Kosten an.

Es ist nicht möglich eine außergerichtliche Schlichtung vorzunehmen und gleichzeitig die Streitsache bei einem ordentlichen Gericht rechtshängig zu machen. Selbstverständlich können Sie sich während des Schiedsverfahrens auch anwaltlich vertreten und beraten zu lassen.

Das Schiedsverfahren entbindet Sie nicht von Ihrer grundsätzlichen schuldrechtlichen Verpflichtung, eine Rechnung zu bezahlen. Wir empfehlen dem Verbraucher die Rechnung unter Vorbehalt zu bezahlen, und das Vorgehen der Werkstatt danach nachprüfen zu lassen.

Die Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die mit externen Sachverständigen zusammenarbeitet. Diese sind nicht bei der Innung beschäftigt, so dass alle Stellungnahmen und die gesamte schriftliche Korrespondenz über den Postweg abgewickelt wird. Wir bitten diesbezüglich Verzögerungen zu entschuldigen, bitten jedoch zu bedenken, dass ansonsten eine kostenlose Verbrauchereinrichtung nicht finanzierbar ist.

Bitte sehen Sie auch so weit es geht, von Zwischenmeldungen und Abfragen zum Stand des Verfahrens ab, da diese die Arbeit der Schiedsstelle nur unnötig verzögern. Sollte dennoch eine telefonische Beratung notwendig sein, rufen Sie bitte unter:

0941/ 799 73-29 an.
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Jordan

Das Schiedsverfahren kann sich einige Zeit hinziehen. Es ist jedoch für den Verbraucher im Verhältnis zu einem Gerichtsprozess meist das kürzere, kostengünstigere und risikolosere Verfahren.

Wir verstehen uns als Verbraucherservice - Einrichtung und hoffen zur Klärung von streitigen Sachverhalten und Missverständnissen beitragen zu können.

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